Die Ermittlung des aktuellen Nährstoffgehaltes im Boden durch eine regelmäßig durchgeführte Bodenuntersuchung ist nach wie vor die Grundlage für eine optimale und gezielte Düngung und damit ein wichtiges Instrument der Produktionstechnik, denn ohne Kenntnis über die verfügbaren Nährstoffe im Boden ist eine fachgerechte Düngung der angebauten Kulturen nicht möglich.
Kontrollieren Sie, ob Ihnen für alle Flächen, auch Pacht und Tauschflächen – eine gültige Bodenuntersuchung (nicht älter als sechs Jahre!) vorliegt!
Empfohlen wird die Bodenuntersuchung im Rahmen der Fruchtfolge zur Blattfrucht, vorgeschrieben ist sie – mit wenigen Ausnahmen - spätestens alle 6 Jahre auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen ab 1 ha Größe (auch auf Grünland).
Melden Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem Ringwart an!
Beratung rund um alle Fragen zur Düngeverordnung und Bodenproben
01805 / 55 74 63 (0,14€/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk kann abweichen)
Besetzungszeiten: Mo – Fr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
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